Brust- und Myom-Zentrum

Ziel: Die von Brustzentren zu erfüllenden Kriterien dienen der abgestimmten und vertraglich geregelten Zusammenarbeit der in der gynäkologischen Onkologie tätigen Medizinischen Einrichtungen.

Die Landesregierung hat dazu beigetragen, dass ein flächendeckendes Angebot an Brustzentren auf hohem Niveau entstanden ist, das den aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts darstellt. Jede an Brustkrebs erkrankte Patientin und jeder Patient sollen eine zeitgemäße Versorgung erhalten können, die die bestmöglichen Heilungschancen gewährleistet und mit den geringstmöglichen Beeinträchtigungen verbunden ist.

Ein im Krankenhausplan ausgewiesenes Brustzentrum erfüllt - entweder als einzelnes Krankenhaus (= Brustzentrum mit einem Standort) oder in vertraglich geregelter Kooperation mehrerer Krankenhäuser (= Brustzentrum mit mehreren Standorten) - die aktuellen in der Vereinbarung nach §137 g SGB V i.V. mit § 140 b SGB V über ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Behandlungsprogramm DMP - Brustkrebs festgelegten „Qualitätsanforderungen“, sowie die Qualitätskriterien für die Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft.

Zu den allgemeinen Anforderungen zählt dabei insbesondere:

 

  • Erstellung eines individuellen, auf die Bedürfnisse der Patientin abgestimmten Behandlungsplans auf der Basis der evidenzbasierten Behandlungsinhalte und Aushändigung dieses Plans an die Patientin
  • Durchführung regelmäßige interdisziplinäre Tumorkonferenzen entsprechend den speziellen Anforderungen an Tumorkonferenzen.
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen.

 

Zu den speziellen Anforderungen gehören unter anderem:

 

  • Durchführung perkutaner Biopsien in der erforderlichen Mindestanzahl.
  • Einhaltung vorgegebener Zeitrahmen für die präoperative invasive Abklärung.
  • Möglichkeit zur Schnellschnittdiagnostik im vorgegebenen Zeitrahmen.
  • Durchführung von primären Mamma-CA-Operationen in der erforderlichen Mindestanzahl.
  • Gemeinsames Qualitätsmanagement-System und strikte Einhaltung von Qua-litätsstandards bei dezentraler Erbringung.
  • Qualifikationsanforderungen an den verantwortlichen Operateur und hinsicht-lich der Brustrekonstruktion.
  • Durchführung der Strahlentherapie im interdisziplinären Konsens.
  • Durchführung der Chemotherapie im interdisziplinären Konsens.

 

Zurzeit sind in Schleswig-Holstein sieben regionale Brustzentren vorhanden, von denen vier durch die Deutsche Krebsgesellschaft zertifiziert wurden. Generell wird die Erfüllung der DMP-Kriterien als Nachweis für die regelhafte Vorhaltung der Qualitätskriterien seitens des Gesundheitsministeriums gefordert, um eine Ausweisung im Planungs-Einzelblatt des jeweiligen Krankenhauses berücksichtigen zu können. Für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 KHEntgG ist die Zertifizierung notwendig. Der Nachweis ist dem Gesundheitsministerium unaufgefordert vorzulegen.

  




Prof. Müller-Hülsbeck
Dr. Ostertag