Ziel: Die von Brustzentren zu erfüllenden Kriterien dienen der abgestimmten und vertraglich geregelten Zusammenarbeit der in der gynäkologischen Onkologie tätigen Medizinischen Einrichtungen.
Die Landesregierung hat dazu beigetragen, dass ein flächendeckendes Angebot an Brustzentren auf hohem Niveau entstanden ist, das den aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts darstellt. Jede an Brustkrebs erkrankte Patientin und jeder Patient sollen eine zeitgemäße Versorgung erhalten können, die die bestmöglichen Heilungschancen gewährleistet und mit den geringstmöglichen Beeinträchtigungen verbunden ist.
Ein im Krankenhausplan ausgewiesenes Brustzentrum erfüllt - entweder als einzelnes Krankenhaus (= Brustzentrum mit einem Standort) oder in vertraglich geregelter Kooperation mehrerer Krankenhäuser (= Brustzentrum mit mehreren Standorten) - die aktuellen in der Vereinbarung nach §137 g SGB V i.V. mit § 140 b SGB V über ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Behandlungsprogramm DMP - Brustkrebs festgelegten „Qualitätsanforderungen“, sowie die Qualitätskriterien für die Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft.