Ziel: Die Abgrenzung diabetologischer Schwerpunkt-Einheiten und der regionalen diabetologischen Versorgung mit konsiliarischer Verantwortung der Schwerpunkte sollen dem hohen schleswig-holsteinischen Qualitätsanspruch in der Diabetologie gerecht werden.
Diabetologische Schwerpunkt-Einheiten verfügen über eine besondere diabetologische Kompetenz und werden als Diabetologisches Zentrum ausgewiesen.
Diabetologische Schwerpunkt-Einheiten müssen mindestens:
- über zwei Diabetologinnen oder Diabetologen,
- mindestens eine Psychologin oder einen Psychologen und
- zwei Diabetesberaterinnen oder Diabetesberater verfügen.
- Ärztinnen und Ärzte müssen zu Diabetologinnen oder Diabetologen weitergebildet werden können.
Diabetologische Schwerpunkt-Einheiten bieten die Schulung:
- von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern (strukturierte Kurse mit Curriculum),
- von schwangeren Diabetikerinnen sowie Patientinnen mit Gestationsdiabetes
- sowie von Kindern und Jugendlichen (strukturierte Kurse mit Curriculum) an.
Die Voraussetzungen sind durch die DDG-Anerkennung Stufe 1 (Basisanerkennung) oder 2 (erweiterte Anerkennung mit diabetesspezifischem Qualitätsmanagement) nachzuweisen.
Diabetologische Schwerpunkt-Einheiten erfüllen auch die Voraussetzungen, die nach den DMP-Strukturverträgen für Typ2-Diabeteserkrankte von den am DMP teilnehmenden Krankenhäusern erfüllt werden müssen. Dies sind:
- Mindestens eine Diabetologin oder ein Diabetologe in dauerhafter Beschäftigung,
- mindestens ein/e Diabetesberater/in und ein/e Diabetesassistent/in in dauerhafter Beschäftigung,
- Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung anderer Fachkräfte (Diät-assistentInnen, PsychologInnen, medizinische FußpflegerInnen und so weiter),
- qualitätsgesicherte Blutzuckermessung, HbA1c-Messung, Ultraschall sowie 24-Stunden-Blutdruckmessung.
- Die Voraussetzungen sind durch die DDG-Anerkennung nachzuweisen
Darüber hinaus können Patienten mit Diabetes mellitus in jeder Inneren Abteilung eines Krankenhauses unabhängig von der Versorgungsstufe behandelt werden.
Der Nachweis der Erfüllung der (Schwerpunkt-)Kriterien ist unaufgefordert dem Gesundheits-Ministerium vorzulegen. Der Ausweis im Planungs-Einzelblatt erfolgt auf Basis dieses Nachweises.