Onkologisches Zentrum

Ziel: Durch die Benennung konkreter Anforderungsprofile für onkologische Zentren wird die Kooperation und der Informationsfluss zwischen den onkologischen Einrichtungen der Maximalversorgung mit der Onkologieversorgung in der Fläche zwingend vorgegeben, um einen landesweit hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten.

 

Im Rahmen der onkologischen Maximalversorgung strebt das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein die Anerkennung als Spitzenzentrum (Comprehensive-Cancer-Center / Krebszentrum Nord - CCC) durch die Deutsche Krebshilfe e.V. an. Im Rahmen einer allumfassenden Mehrschichtigkeit im Forschungs- und Klinikbereich steht dabei die Tumorbiologie im Vordergrund. Geplant ist die dynamische Entwicklung einer Interaktion zwischen vorhandenen Forschungszentren, z.B. mit Rotationsprogrammen für junge Kliniker in der Tumorbiologie. Parallel dazu ist die Vernetzung im klinischen Bereich unabdingbar erforderlich.

 

Um die onkologisch anerkannt besten Behandlungsverfahren auch der Breite der Bevölkerung zugänglich zu machen, wird von den einzelnen onkologischen Zentren in Schleswig-Holstein gefordert, sich im Wege von Kooperationsverträgen in der Fläche zu vernetzen.

 

Onkologische Zentren sind in der Regel an Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung angesiedelt, die:

 

  • die Anforderungen eines Onkologischen Zentrums der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) an eine kontinuierliche, umfassende ambulante und stationäre Versorgung von onkologischen Patienten in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, oder über mindestens zwei Tumorzentren (Brusttumorzentrum, Darmtumorzentrum, Prostatatumorzentrum, Lungentumorzentrum, Hauttumorzentrum, Lymphomzentrum, Hirntumorzentrum) nach den Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft verfügen,
  • mit einem Zentrum der onkologischen Maximalversorgung eine Vereinbarung zur Kooperation abgeschlossen haben,
  • die von dem GBA formulierten strukturellen Voraussetzungen zur Durchführung ambulanter onkologischer Behandlungen nach § 116b SGBV erfüllen.

 

Der Krankenhausplan enthält Festlegungen, welche Krankenhäuser die vorstehende Versorgungsstufe vorhalten. Der Nachweis der vorgegebenen Qualitätskriterien ist unaufgefordert dem Gesundheits-Ministerium vorzulegen. Der Ausweis im Planungs-Einzelblatt erfolgt auf Basis dieses Nachweises