Ziel: Die Ausweisung stationärer palliativmedizinischer Schwerpunkt-Einheiten betont die Verantwortung dieser Einheiten für die vernetzte, vertraglich abgestimmte Zusammenarbeit von Palliativstationen, Hospizen und Palliativ-Care-Teams.
Palliativstationen und Hospize verfolgen gemeinsame Ziele, sie haben jedoch unterschiedliche Versorgungsaufträge. Eine Aufnahme auf einer Palliativstation ist nur möglich, wenn eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V erforderlich ist. In Hospizen werden hingegen Patienten betreut, bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich und eine ambulante Betreuung nicht möglich ist. Angesichts der unterschiedlichen Versorgungsschwerpunkte sollten Hospize und Palliativstationen als komplementäre Versorgungssysteme, das heißt sich ergänzende, aber sich nicht gegenseitig ersetzende Einrichtungen, flächendeckend in Deutschland eingerichtet werden.
Die palliativmedizinischen Schwerpunkt-Einheiten sind in Schleswig-Holstein in der Regel an Schwerpunktkrankenhäusern angesiedelt:
- Sie verfügen im Regelfall über eine palliativmedizinische Station mit mindestens sechs Betten, zusätzliche Räumlichkeiten für Angehörige,
- Sie halten alle für die palliativmedizinische Versorgung notwendigen Kompetenzen aus hauptamtlich geleiteten Fachrichtungen (Onkologie, Anästhesie (incl. Schmerztherapie), Psychoonkologie) sowie entspre-chende Therapieangebote vor.
- Sie stellen die Vernetzung mit den Hospiz-Vereinigungen und Palliativ-Care-Teams im Einzugsbereich sicher,
- Mit dieser Vernetzung ermöglichen die palliativmedizinischen Schwerpunkt-Einheiten einen hohen Standard.