Wir haben uns ein Ziel gesetzt: Durch die Übernahme der Qualitätskriterien des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die neonatologische Versorgung in Schleswig-Holstein soll bei Erhalt einer hohen Flächendeckung größtmögliche Qualitätssicherung erreicht werden.
Der GBA hat eine Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen verabschiedet. Die Ziele entsprechend Anlage 1 zur G-BA Vereinbarung sind Bestandteil des neonatologischen Versorgungskonzepts in Schleswig-Holstein:
- die Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung aller Früh- und Neugeborenen,
- die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung von Früh- und Neugeborenen,
- eine nach dem Risikoprofil des Früh- oder Neugeborenen differenzierte Zuweisung und daher optimierte neonatologische Versorgung sowie
- die Verringerung von Säuglingssterblichkeit und frühkindlichen Behinderungen.
Das neonatologische Versorgungskonzept der G-BA Vereinbarung umfasst die folgenden vier Stufen:
- Perinatalzentrum Level 1 für die Versorgung von Patienten mit höchstem Risiko
- Perinatalzentrum Level 2 für die möglichst flächendeckende intermediäre Versorgung von Patienten mit hohem Risiko
- Perinataler Schwerpunkt für die flächendeckende Versorgung von Neugeborenen, bei denen eine postnatale Therapie absehbar ist, durch eine leistungsfähige Neugeborenenmedizin in Krankenhäusern mit Geburtsklinik und Kinderklinik im Haus oder mit kooperierender Kinderklinik
- Geburtsklinik ohne eine mindestens der Nummer 3. entsprechende Kinderklinik, in denen nur noch reife Neugeborene ohne bestehendes Risiko zur Welt kommen sollen.
Der Nachweis der entsprechenden Kriterien sowie der gemeldeten Behandlungsfälle in der Perinatalstudie Schleswig-Holstein der Ärztekammer sind unaufgefordert dem Gesundheits-Ministerium vorzulegen. Der Ausweis im Planungs-Einzelblatt erfolgt auf Basis dieses Nachweises