Wir haben uns ein Ziel gesetzt: Durch Traumazentren soll jedem Schwerverletzten in Schleswig-Holstein rund um die Uhr die bestmögliche Versorgung unter standardisierten Qualitätsmaßstäben ermöglicht werden. Dieses setzt fachliche Kompetenz und die Bereitschaft aller beteiligten Leistungserbringer, Kosten- und Krankenhausträger voraus, bestehende Versorgungskonzepte gemeinsam weiter zu entwickeln.
Über die Teilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung hinaus erfolgt in Schleswig-Holstein eine Festlegung von regionalen und überregionalen Traumazentren auf der Basis des Weissbuches „Schwerverletzten-Versorgung“ der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (siehe www.dgu-online.de/de/unfallchirurgie/weissbuch bzw. www.dgu-traumanetzwerk.de/de/index.html). Traumanetzwerke bestehen aus Verbünden von regelmäßig an der Versorgung von schwerverletzten Patienten beteiligten Einrichtungen. Das Weissbuch legt die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Traumanetzwerkes entsprechend der Leitlinie „Polytrauma-Versorgung“ mit Häusern der Basisversorgung sowie regionalen und überregionalen Versorgungseinrichtungen fest. Diese Voraussetzungen sind:
- die verpflichtende Sicherstellung des entsprechenden Aufgaben-bereiches innerhalb des Traumanetzwerkes,
- eine enge regionale Zusammenarbeit zwischen der Basisversorgung und den regionalen Traumazentren,
- die Beteiligung an externen qualitätssichernden Maßnahmen inklusive Nachweis der geforderten strukturellen, prozessualen und ergebnis-orientierten Qualitätskriterien.
Ein wichtiger Faktor bei der Festlegung der Grenzen eines Traumanetzwerkes ist die Erreichbarkeit der einzelnen Kliniken mit bodengestützten Rettungsmitteln unter Einhaltung der von Schleswig-Holstein festgelegten Rettungs- und Hilfszeiten.
Die Ziele eines Traumanetzwerkes sind:
- der Erhalt und die Verbesserung der flächendeckenden Versorgungsqualität von Schwerverletzten durch verbesserte Kommunikation, abgestimmte Versorgungsstandards und qualitätsgestützte Kooperation,
- die Steigerung der Effizienz durch Nutzung vorhandener Ressourcen z.B. Bildung eines regionalen oder überregionalen Traumazentrums unter Beteiligung mehrerer, nah beieinander liegender Einrichtungen
- die Nutzung von Möglichkeiten zur interhospitalen Regelung einer aufwandsadäquaten Erlös - Aufteilung im DRG System
- die Nutzung von Möglichkeiten zur Einrichtung eines Verbund-Systems zur Fort- und Weiterbildung
Für die Leitstellen und Rettungsdienste wird durch die Festlegung der Traumazentren festgestellt, welches das „für die weitere Versorgung geeignete Krankenhaus“ nach § 1 des RDG SH ist, das anzufahren oder anzufliegen ist. Bei Verlegungen ist das nächstgelegene geeignete Traumazentrum zu wählen. Der Nachweis über die Zulassung als Haus der Basisversorgung, regionales und überregionales Traumazentrum ist durch die fortlaufende Teilnahme an der Zertifizierung der Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. zu führen. Der Nachweis ist unaufgefordert dem Gesundheits-Ministerium vorzulegen. Der Ausweis im Planungs-Einzelblatt erfolgt entweder auf Basis der Zertifizierung oder, im Startjahr 2010, aufgrund der Selbsteinschätzung der Klinik, wenn die Zertifizierungsurkunde bis zum 31.12. nachgereicht wird.