Der Konvent ist die auf vier Jahre gewählte Vertretung der Mitglieder der Diakoniegemeinschaft.
Er tagt in der Regel sechsmal jährlich.
Der Konvent entscheidet über interne Angelegenheiten der Diakoniegemeinschaft.
Er berät den Vorstand der DIAKO in Fragen grundsätzlicher Bedeutung.
Zwei Konvents-Mitglieder haben Sitz und Stimme im Aufsichtsrat der DIAKO.