Gesundheit in Ihrem Unternehmen im Blick:

Sicherheit, Gesetzesvorschriften und Prävention

Unser Team denkt unternehmerisch – so wie Sie. Ihre gesunden Mitarbeitenden sehen wir nicht nur als das wertvollste Kapital Ihres Unternehmens, sondern wir sehen auch deren direkten Einfluss auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Wir fördern eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung bei Ihnen und helfen Ihnen damit, Ihre Produktivität zu steigern. Gesunde Mitarbeitende haben Lust auf Leistung und persönlichen Einsatz, sind kreativ, belastbar und übernehmen Verantwortung. 

Durch gezielte Maßnahmen im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sorgen wir dafür, dass Ihre Mitarbeitenden volle Leistung bringen können. Indem wir Gesundheitsrisiken frühzeitig aufzeigen und Ihnen präventive Strategien maßschneidern, reduzieren wir Ausfallzeiten und hohe Krankenstände, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Die Mitarbeiterbindung in Ihrem Betrieb nimmt zu, die Fluktuation nimmt ab.

Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften – in welchem Bereich dürfen wir für Sie aktiv werden?
 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Durchführung von umfassenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen gemäß gesetzlicher Vorgaben
  • Bewertung der individuellen Eignung von Mitarbeitenden für bestimmte Tätigkeiten
  • Früherkennung und Prävention vor arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken
Testung und Bescheinigung für die Führerscheinverlängerung von LKW-, Bus- und Taxifahrern

Wer darf einen LKW, Bus oder Taxi fahren?

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt vor, dass Personen, die Taxis, Busse oder LKW steuern, regelmäßig untersucht werden müssen, um sicherzustellen, dass sie für die Aufgabe geistig und körperlich fit sind. Diese Untersuchungen und Tests führen wir bei Ihren Mitarbeitenden durch und stellen die erforderlichen Nachweise aus.

Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Konzipierung und Umsetzung von ganzheitlichen Gesundheitsmaßnahmen für Ihr Unternehmen
  • Beratung zu ergonomisch vorteilhafter Arbeitsplatzgestaltung und zu gesundheitsfördernden Maßnahmen
  • Förderung eines gesunden Lebensstils der Mitarbeitenden und Hilfen zur beruflichen Stressbewältigung
Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung von fundierten Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepten
  • Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit und Unfallprävention
  • Begleitung bei der Anwendung von Arbeitsschutzgesetzen und Unfallverhütungsvorschriften auf die individuellen betrieblichen Verhältnisse
Notfallmanagement und Erste Hilfe
  • Entwicklung von Notfallplänen und Evakuierungskonzepten
  • Schulungen für Erste Hilfe und lebensrettende Maßnahmen
  • Bereitstellung von Notfallausrüstung und Unterstützung beim Einrichten von Erste-Hilfe-Stationen im Betrieb
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Beratung zu psychischen Belastungen und Stressfaktoren bei der Arbeit und zu präventiven Maßnahmen
  • Förderung eines positiven Arbeitsklimas und psychischer Resilienz der Mitarbeitenden
  • Sensibilisierung für die Bedeutung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz

Gesetzliche Bestimmungen einhalten

Rechtlich abgesichert sein

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für den betrieblichen Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit in Deutschland. Es legt die Verantwortung der Arbeitgeber fest, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. 

Wir helfen Ihnen, die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes auf Ihren Betrieb anzuwenden und unterstützen Sie bei Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepten und Maßnahmen zur Risikominderung.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Die ArbMedVV schreibt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vor, die bei einer beschäftigten Person je nach Tätigkeit und Exposition gegenüber bestimmten Gefahrenstoffen oder Belastungen durchgeführt werden müssen. 

Unsere Betriebsärztin führt diese Vorsorgeuntersuchungen fachkundig und gemäß gesetzlicher Vorgaben durch, um die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen und rechtzeitig vor arbeitsbedingten Krankheiten warnen zu können.

DGUV-Vorschriften und -Regeln

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat verschiedene Vorschriften und Regeln zu speziellen Themen des Arbeitsschutzes erlassen, darunter z.B. die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention” und die DGUV-Regel 112-001 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit”. Wir orientieren uns an diesen Vorgaben und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen die DGUV-Standards erfüllt.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Die UVV machen konkrete Vorgaben für den Umgang mit bestimmten Gefahrensituationen und für bestimmte Arbeitsbereiche. Sie bestimmen, wo welche Schutzmaßnahmen zu durchzuführen sind, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

 

Für uns ist es selbstverständlich, dass wir uns zusätzlich zu den hier aufgeführten Gesetzen und Vorschriften immer auf dem aktuellen Stand halten. Wir informieren Sie rechtzeitig über für Sie bedeutende Gesetzesänderungen. So ist die Sicherheits- und Gesundheitssituation in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform und schützt die Gesundheit und Sicherheit Ihres Teams auf hohem Niveau. Reduzierte Risiken plus rechtliche Absicherung – dafür stehen wir mit unserer Fachkompetenz.

Kontakt

Haus Pniel
Duburger Straße 81
24939 Flensburg

Tel.: 0461  812 -1444
Fax: 0461  812 -1440
E-Mail: BZN(at)diako.de

Öffnungszeiten

Mo bis Do: 8:00 bis 13:30 Uhr und nach Absprache

Ärztliche Ansprechpartnerin:
Katharina Rittinghausen, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Betriebsärztin