Ein wertvoller Austausch

Klinische Ethikberatung in der DIAKO

Manchmal gibt es unterschiedliche Einschätzungen, wie ein kranker Mensch versorgt werden sollte. Unsere Ethikberatung unterstützt Ratsuchende – Kranke, Angehörige, Mitarbeitende – in Entscheidungskonflikten, z.B. bei einer Therapiezieländerung. Wir wollen gemeinsam eine Lösung finden, die von allen Beteiligten mitgetragen und verantwortet werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen Menschenwürde, Patientenautonomie, individuelle Lebensqualität sowie die angemessene medizinische und pflegerische Behandlung. 

Was ist eine ethische Fallbesprechung?

Eine ethische Fallbesprechung ist ein moderiertes und strukturiertes Gespräch, an dem alle an der Behandlung Beteiligten teilnehmen. Somit ist gewährleistet, dass die pflegerischen, medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte zusammengetragen werden. Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung im Sinne des Patienten zu finden, die von allen Beteiligten getragen werden kann.

Mögliche Fragen können sein:

  • Welche medizinisch-pflegerischen Maßnahmen sind sinnvoll?
  • Gibt es eine Patientenverfügung und was sagt sie aus?
  • Hat die Patientin/ der Patient zu einem früheren Zeitpunkt Vorstellungen und Wünsche für den Fall einer derartigen Lebenslage geäußert?
  • Verlängert die Behandlung das Leiden oder gibt sie die Chance, noch längere Zeit sein Leben so zu führen, wie man es befürworten kann?

Die letzte Entscheidung über die weitere Behandlung bleibt bei den juristisch verantwortlichen Personen, das bedeutet, beim behandelnden ärztlichen Personal und bei der erkrankten Person bzw. ihrer rechtlichen Stellvertretung. Die letztliche Verantwortung für die weiterführende Behandlung bleibt beim behandelnden ärztlichen Personal.

Was macht Ethikberatung nicht?
  • Es wird nicht die medizinische Qualität der Behandlung bewertet, da die bestmögliche medizinische Versorgung als selbstverständlich vorausgesetzt wird.
  • Ethikberatung ist keine Supervision und dient nicht dazu, Kommunikationsprobleme in Behandlungsteams zu lösen.
  • Ethikberatung ist kein Beschwerdemanagement.
  • Sie ist keine „Ethikkommission“, d. h. eine Beurteilung klinischer Studien findet nicht statt. 

 

Wer sind die Ethikbeauftragen der Stationen?

Auf fast allen Stationen der DIAKO sind Ethikbeauftragte für ethische Fragestellungen von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden ansprechbar:  

Station/AbteilungEthikbeauftragte
A2Gabriela Bernd, Heike Marquardsen
A5/B5Silja König und Manuela van Hören
C2Kai Fehring
C3Majbrit Molter-Jahnke
C5/D5Torsten Körber und Joanna Sikora
D5Bärbel Grabbe und Gabriele Arendt
D4Martina Lohe
E3Annika Richter
Innere IntensivKatja Fengler
OP-IntensivMaike Jesberg und Susanne Godt
EKGSusanne Riemke
Psychiatrie, Psychosomatik, PsychotherapieN.N.
Psychiatrische Tagesklinik für ÄltereKatrin Schulze

 

Was sind die Aufgaben der Ethikbeauftragten der Stationen?
  1. Sensibilisierung der Mitarbeitenden auf der Station für ethische Themen
  2. Umgang mit der Patientenverfügung (PV):
    Für Patienten:
    -Ermittlung, ob eine PV vorhanden, bzw. erworben werden möchte
    -Information, wo eine PV erhältlich ist (Info-Tresen, Buchhandlung, Download)
    -Unterstützung beim Ausfüllen der PV, bzw. Information darüber, wer beim Ausfüllen helfen kann (Seelsorge/ Ethikreferat)
     Für Mitarbeitende:
    -Ist die PV für diesen Krankenhausaufenthalt relevant? 
  3. Kontakt zum Ethikreferat
  4. Unterstützung der Mitarbeitenden des Ethikreferates bei der Durchführung einer ethischen Fallbesprechung auf der Station
  5. Regelmäßige Teilnahme an den monatlichen Treffen der Ethikbeauftragten
  6. Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Ethikberatung
  7. Ansprechperson im unmittelbaren Arbeitsbereich für Patienten und ihre Angehörigen sowie für alle Mitarbeitenden
Wissenswertes zur Patientenverfügung

Die Patientenautonomie ist die Grundlage jeder pflegerischen und ärztlichen Maßnahme am Patienten. Das bedeutet, dass jede Form von Behandlung der Einwilligung des Patienten bedarf. Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung eines Patienten für die Zukunft. Sie dient der Entscheidungsfindung in Situationen, in denen der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst auszudrücken, z.B. bei Bewusstlosigkeit, und ist bindend.

Ergänzt wird die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht, damit eine Person des Vertrauens den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber dem behandelnden ärztlichen Personal deutlich machen kann. 

Grundsätzlich empfehlen wir ein gemeinsames Gespräch mit allen Angehörigen zu dem verfügten Willen, der in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht schriftlich niedergelegt wurde. 


Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Alternativ zum Download sind diese Dokumente auch in der Buchhandlung der DIAKO sowie an der Information erhältlich. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an unseren Ethikrat. 

Kontakt

Ethikberatung kann durch die Ethikbeauftragten der jeweiligen Stationen, die Seelsorge oder durch das Ethikreferat angefragt werden.

Tel. 0461 812-2006
E-Mail: ethik(at)diako.de